[ Auszug: Die Verpfändung einer Forderung, zu deren Übertragung der
Abtretungsvertrag genügt, ist nur wirksam, wenn der Gläubiger sie dem
Schuldner anzeigt ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]